Pflegestärkungsgesetze: PSG 1, PSG 2, PSG3

Das deutsche Pflegestärkungsgesetz (PSG) ist eine bedeutende Reform des Gesundheitssystems, die darauf abzielt, die Pflegeversorgung und -qualität für pflegebedürftige Menschen zu verbessern. Diese Gesetzgebung hat erhebliche Auswirkungen auf das medizinische Fachpersonal, einschließlich Ärzte, Pflegekräfte, Therapeuten und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen.

Hintergrund und Notwendigkeit des Gesetzes

Die Alterung der Bevölkerung und die steigende Zahl an pflegebedürftigen Personen haben den Bedarf an Reformen im Pflegebereich verdeutlicht. Vor der Einführung des Pflegestärkungsgesetzes gab es viele Lücken und Unzulänglichkeiten in der Pflegeversicherung und der Versorgung von pflegebedürftigen Menschen. Das Pflegestärkungsgesetz wurde eingeführt, um diese Lücken zu schließen, die Pflegeinfrastruktur zu verbessern und die Qualität der Pflegeleistungen zu erhöhen.

Struktur und Inhalt des Pflegestärkungsgesetzes

Das Pflegestärkungsgesetz ist in drei wesentliche Stufen unterteilt, bekannt als Pflegestärkungsgesetz I, II und III, die schrittweise eingeführt wurden, um verschiedene Aspekte der Pflegeversorgung zu adressieren.

Pflegestärkungsgesetz I (PSG I)

Das Pflegestärkungsgesetz I trat am 1. Januar 2015 in Kraft und fokussierte sich hauptsächlich auf die Verbesserung der Leistungen und Unterstützung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen. Die wichtigsten Maßnahmen umfassen:

  • Erhöhung der Leistungen der Pflegeversicherung
    ➜ Die Pflegeleistungen wurden in allen Pflegegraden angehoben, um die finanzielle Belastung der Pflegebedürftigen und ihrer Familien zu reduzieren.
  • Einführung neuer Betreuungs- und Entlastungsleistungen
    ➜ Zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsangebote wurden geschaffen, um pflegende Angehörige zu unterstützen und die Betreuung zu verbessern.
  • Flexiblere Gestaltung von Pflegeleistungen
    ➜ Pflegebedürftige können nun zwischen verschiedenen Leistungsarten wie Pflegesachleistungen, Pflegegeld oder einer Kombination aus beiden wählen.

Pflegestärkungsgesetz II (PSG II)

Das Pflegestärkungsgesetz II, das ebenfalls am 1. Januar 2017 in Kraft trat, brachte eine grundlegende Reform der Pflegeversicherung und eine Neudefinition des Pflegebedürftigkeitsbegriffs. Die Hauptpunkte sind:

  • Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs
    ➜ Der bisherige Pflegebedürftigkeitsbegriff, der sich hauptsächlich auf körperliche Beeinträchtigungen konzentrierte, wurde durch einen umfassenderen Begriff ersetzt, der auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.
  • Neues Begutachtungsassessment (NBA)
    ➜ Das neue Begutachtungsassessment zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit berücksichtigt nun alle relevanten Aspekte der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person.
  • Pflegegrade statt Pflegestufen
    ➜ Die bisherigen drei Pflegestufen wurden durch fünf neue Pflegegrade ersetzt, die eine differenziertere Einstufung der Pflegebedürftigkeit ermöglichen.

Pflegestärkungsgesetz III (PSG III)

Das Pflegestärkungsgesetz III, das am 1. Januar 2017 in Kraft trat, konzentriert sich auf die Verbesserung der Pflege in den Kommunen und die Stärkung der Rolle der Pflegekassen. Wichtige Maßnahmen sind:

  • Unterstützung der Kommunen bei der Pflegeplanung
    ➜ Kommunen erhalten mehr Verantwortung und Unterstützung bei der Planung und Organisation der Pflegeversorgung vor Ort.
  • Stärkung der Beratung durch Pflegekassen
    ➜ Die Beratung und Unterstützung durch die Pflegekassen wurde verbessert, um Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen besser zur Seite zu stehen.
Deutscher Bundestag
Mit den deutschen Pflegestärkungsgesetzen (PSG I–III) führte der Gesetzgeber schrittweise verbindliche Regelungen ein um die Situation von Pflegebedürftigen, Angehörigen sowie Menschen, die in der Pflege arbeiten, zu verbessern.

Auswirkungen auf das medizinische Fachpersonal

Das Pflegestärkungsgesetz hat weitreichende Auswirkungen auf das medizinische Fachpersonal, insbesondere in Bezug auf die Pflegepraxis, die Koordination und die interdisziplinäre Zusammenarbeit.

Verbesserte Pflegepraxis

Durch die Erhöhung der Pflegeleistungen und die Einführung neuer Betreuungs- und Entlastungsangebote haben Pflegekräfte mehr Ressourcen zur Verfügung, um die Qualität der Pflege zu verbessern. Dies ermöglicht eine individuellere und umfassendere Betreuung der Patienten.

Neue Anforderungen und Weiterbildung

Die Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs und des neuen Begutachtungsverfahrens erfordert, dass das medizinische Fachpersonal über aktuelle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt. Dies hat zu einer verstärkten Nachfrage nach Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen geführt, um sicherzustellen, dass Pflegekräfte und andere Fachkräfte die neuen Anforderungen verstehen und umsetzen können.

Interdisziplinäre Zusammenarbeit

Die Reformen betonen die Bedeutung der interdisziplinären Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Gesundheitsdienstleistern. Ärzte, Therapeuten und Pflegekräfte müssen enger zusammenarbeiten, um die umfassenden Bedürfnisse der Patienten zu erfüllen. Dies fördert eine ganzheitliche Herangehensweise an die Pflege und verbessert die Koordination der Gesundheitsdienstleistungen.

Stärkung der kommunalen Pflege

Durch die Stärkung der Rolle der Kommunen in der Pflegeplanung und -organisation wird das medizinische Fachpersonal zunehmend in kommunale Pflegeprojekte und -initiativen eingebunden. Dies erfordert eine enge Zusammenarbeit mit lokalen Behörden und anderen Akteuren im Pflegebereich.

Herausforderungen und Ausblick

Trotz der vielen positiven Aspekte des Pflegestärkungsgesetzes gibt es auch Herausforderungen. Dazu gehören die Sicherstellung einer ausreichenden Finanzierung, die Bewältigung des Fachkräftemangels und die kontinuierliche Anpassung der Pflegeinfrastruktur an die wachsenden Bedürfnisse der Bevölkerung.

Zukünftige Entwicklungen könnten weitere Reformen und Anpassungen umfassen, um die Pflegequalität weiter zu verbessern und die Nachhaltigkeit des Pflegeversorgungssystems zu gewährleisten.

Zusammenfassung

Das Pflegestärkungsgesetz in Deutschland stellt einen bedeutenden Schritt zur Verbesserung der Pflegeversorgung dar. Es bietet zahlreiche Vorteile für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen, bringt aber auch neue Herausforderungen und Anforderungen für das medizinische Fachpersonal mit sich. Durch die kontinuierliche Weiterbildung und die Förderung der interdisziplinären Zusammenarbeit können Pflegekräfte und andere Fachkräfte im Gesundheitswesen die Reformen erfolgreich umsetzen und die Pflegequalität weiter steigern.

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (2015) Das Erste Pflegestärkungsgesetz (PSG I). Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psg-i.html (Abgerufen: 21. Juli 2024).
  • Bundesministerium für Gesundheit (2017a) Das Zweite Pflegestärkungsgesetz (PSG II). Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psg-ii.html (Abgerufen: 21. Juli 2024).
  • Bundesministerium für Gesundheit (2017b) Das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III). Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/psg-iii.html (Abgerufen: 21. Juli 2024).
  • Deutscher Bundestag (2014) Gesetzentwurf der Bundesregierung: Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften. Bundestags-Drucksache 18/1799. Verfügbar unter: https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/18/017/1801799.pdf (Abgerufen: 21. Juli 2024).
  • Pflegeversicherungsgesetz (2017) Pflegeversicherung: Ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff. Verfügbar unter: https://www.pflegeversicherungsgesetz.de (Abgerufen: 21. Juli 2024).
  • Wingenfeld, K. und Büscher, A. (2015) Das neue Begutachtungsassessment (NBA): Konzept, Entwicklung und Anwendung. Stuttgart: Kohlhammer.