Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV)

Wortart:
Substantiv, feminin
Aussprache (IPA):
[ˈkasn̩ˌʔɛːɐ̯tslɪçə ˈbʊndəsfɛʁˌʔaɪ̯nɪɡʊŋ]
Plural:
Kassenärztliche Bundesvereinigungen
Abkürzung:
KBV
Trennung:
Kas|sen|ärzt|li|che | Bun|des|ver|ei|ni|gung
Rechtsform
Körperschaft des öffentlichen Rechts
Gründung:
1. Januar 1931
Hauptsitz:
Berlin

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und der Spitzenverband der Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland. Sie vertritt die Interessen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten auf Bundesebene gegenüber der Politik, den Krankenkassen und anderen Institutionen des Gesundheitswesens. Die KBV spielt eine zentrale Rolle bei der Sicherstellung der flächendeckenden, bedarfsgerechten und qualitativ hochwertigen ambulanten medizinischen Versorgung der Versicherten in Deutschland.

Definition

Die KBV ist gemäß Sozialgesetzbuch V (SGB V) ein Zusammenschluss der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen der Bundesländer. Sie ist verantwortlich für die bundesweite Koordinierung der ärztlichen Versorgung im ambulanten Bereich und fungiert als Verhandlungspartner gegenüber den Spitzenverbänden der Krankenkassen auf Bundesebene. Die KBV entwickelt Vorgaben und Standards, die für alle Vertragsärzte und -psychotherapeuten in Deutschland gelten, und spielt somit eine Schlüsselrolle im deutschen Gesundheitssystem.

Geschichte

Die KBV wurde am 1. Januar 1931 gegründet, um die gemeinsamen Interessen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten auf Bundesebene zu bündeln und effektiv zu vertreten. Ihre Entstehung ist eng verbunden mit der Entwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland und der Notwendigkeit, eine einheitliche Organisation zur Vertretung der niedergelassenen Ärzte gegenüber den Krankenkassen zu schaffen. Im Laufe der Jahrzehnte hat sich die KBV zu einer der wichtigsten Institutionen im deutschen Gesundheitswesen entwickelt, die maßgeblich zur Gestaltung der ambulanten medizinischen Versorgung beiträgt.

Ziele

Die Hauptziele der KBV lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  1. Sicherstellung der ambulanten Versorgung
    • Die KBV sorgt dafür, dass die ambulante medizinische Versorgung flächendeckend und bedarfsgerecht erfolgt. Dies beinhaltet sowohl die Sicherstellung der Verfügbarkeit von Haus- und Fachärzten als auch die Einhaltung von Qualitätsstandards.
  2. Vertretung der Interessen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten
    • Die KBV vertritt die beruflichen, wirtschaftlichen und sozialen Interessen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten gegenüber der Politik, den Krankenkassen und der Öffentlichkeit.
  3. Vertragsverhandlungen
    • Die KBV führt auf Bundesebene Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen über die Vergütung der ärztlichen Leistungen und über die Rahmenbedingungen für die ärztliche Tätigkeit im ambulanten Bereich.
  4. Qualitätssicherung
    • Die KBV entwickelt und implementiert Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Qualität der ambulanten medizinischen Versorgung.

Organisation

Die Organisation der KBV ist komplex und gliedert sich in verschiedene Organe, die jeweils spezifische Funktionen und Aufgaben haben. Zu den wichtigsten Organen gehören die Vertreterversammlung, der Vorstand und verschiedene Ausschüsse.

Kassenärztliche Vereinigungen

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) in Deutschland sind regionale Körperschaften des öffentlichen Rechts, die für die ambulante ärztliche Versorgung in ihren jeweiligen Bundesländern zuständig sind. Es existieren insgesamt 17 Kassenärztliche Vereinigungen, die jeweils ein Bundesland oder eine Region vertreten.

  1. Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg
  2. Kassenärztliche Vereinigung Bayern
  3. Kassenärztliche Vereinigung Berlin
  4. Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg
  5. Kassenärztliche Vereinigung Bremen
  6. Kassenärztliche Vereinigung Hamburg
  7. Kassenärztliche Vereinigung Hessen
  8. Kassenärztliche Vereinigung Mecklenburg-Vorpommern
  9. Kassenärztliche Vereinigung Niedersachsen
  10. Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
  11. Kassenärztliche Vereinigung Rheinland-Pfalz
  12. Kassenärztliche Vereinigung Saarland
  13. Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
  14. Kassenärztliche Vereinigung Sachsen-Anhalt
  15. Kassenärztliche Vereinigung Schleswig-Holstein
  16. Kassenärztliche Vereinigung Thüringen
  17. Kassenärztliche Vereinigung Westfalen-Lippe

Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung (VV) ist das oberste Beschlussorgan der KBV und setzt sich aus Vertretern der 17 Kassenärztlichen Vereinigungen zusammen. Sie wird alle sechs Jahre neu gewählt. Die VV entscheidet über grundsätzliche Angelegenheiten der KBV, einschließlich der Wahl des Vorstands, der Haushaltsplanung und der strategischen Ausrichtung der KBV.

Vorstand

Der Vorstand der KBV besteht aus einem Vorsitzenden und einem Stellvertreter, die von der Vertreterversammlung gewählt werden. Der Vorstand führt die laufenden Geschäfte der KBV, vertritt die KBV nach außen und setzt die Beschlüsse der Vertreterversammlung um. Zudem ist der Vorstand für die Verhandlungen mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen auf Bundesebene zuständig.

Ausschüsse

Die KBV verfügt über verschiedene Fachausschüsse, die spezielle Themenbereiche bearbeiten und dem Vorstand sowie der Vertreterversammlung zuarbeiten. Diese Ausschüsse befassen sich mit unterschiedlichen Aspekten der ambulanten Versorgung, wie etwa der Qualitätssicherung, der Honorarverteilung, der Weiterbildung von Ärzten und der Versorgung von besonderen Patientengruppen.

Die KBV bringt ihre Kompetenz weiter auch in unterschiedliche Ausschüsse ein und erfüllt damit satzungsgemäße Aufgaben innerhalb der gemeinsamen Selbstverwaltung.

  • Gemeinsamer Bundesausschuss (G-BA)
  • Arbeitsausschuss des Bewertungsausschusses
  • Bewertungsausschuss
  • Bundesschiedsamt
  • Erweiterter Bewertungsausschuss

Aufgaben

Die Aufgaben der KBV sind vielfältig und umfassen unter anderem:

  1. Vertragsärztliche Versorgung
    • Die KBV stellt sicher, dass alle in der GKV versicherten Patienten Zugang zu einer qualitativ hochwertigen ambulanten medizinischen Versorgung haben.
  2. Vertragsverhandlungen
    • Die KBV führt Verhandlungen mit den Krankenkassen über die Vergütung und Rahmenbedingungen der ärztlichen Leistungen im ambulanten Bereich.
  3. Qualitätssicherung
    • Die KBV entwickelt Standards und Richtlinien zur Qualitätssicherung in der ambulanten Versorgung und überwacht deren Einhaltung.
  4. Weiterbildung und Fortbildung
    • Die KBV fördert die Weiterbildung und Fortbildung der Vertragsärzte und -psychotherapeuten, um die medizinische Versorgung kontinuierlich zu verbessern.
  5. Digitalisierung
    • Die KBV spielt eine wichtige Rolle bei der Förderung und Umsetzung von Digitalisierungsmaßnahmen im Gesundheitswesen, wie der Einführung der elektronischen Patientenakte und der Telemedizin.
  6. Beratung
    • Die KBV berät ihre Mitglieder, die Vertragsärzte und -psychotherapeuten, in rechtlichen, wirtschaftlichen und organisatorischen Fragen.
  7. Interessenvertretung
    • Die KBV vertritt die Interessen der Vertragsärzte und -psychotherapeuten gegenüber der Politik, den Krankenkassen und der Öffentlichkeit.

Adresse und Kontakt

Logo Kassenärztliche Bundesvereinigung

Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR

Herbert-Lewin-Platz 2
10623 Berlin

Tel.: 030 4005-0

Zusammenfassung

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung ist eine zentrale Institution im deutschen Gesundheitssystem, die maßgeblich zur Sicherstellung der ambulanten ärztlichen Versorgung beiträgt. Durch ihre Struktur und Aufgabenstellung ist sie ein unverzichtbarer Akteur im Zusammenspiel zwischen Ärzten, Krankenkassen und Patienten. Die KBV trägt wesentlich dazu bei, die Rahmenbedingungen für die ambulante medizinische Versorgung zu gestalten und die Qualität der Versorgung kontinuierlich zu verbessern.

Quellen

  • Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) (2023). Über die KBV. Verfügbar unter: https://www.kbv.de/html/426.php (Zugriff am: 26. August 2024).
  • Amelung, V. E., Hildebrandt, H. und Wolf, S. (2020). Gesundheitsökonomie und Gesundheitsmanagement: Praxisbezogene Einführung für das Gesundheitswesen. Berlin: Springer. Kapitel zur Organisation des Gesundheitssystems, inklusive der Rolle der KBV.
  • Gerlinger, T. und Riedel, A. (2018). Das Gesundheitssystem in Deutschland: Eine Einführung in Struktur und Funktionsweise. 2. Aufl. Bern: Huber. Speziell Kapitel über die Organisation der Versorgung und die Rolle der KBV.
  • Simon, M. (2021). „Die Kassenärztliche Bundesvereinigung als Akteur im Gesundheitssystem“, in Jahrbuch für Gesundheitspolitik und Gesundheitsrecht 2021. Berlin: Duncker & Humblot, S. 45-67.
  • Böhm, K., Schmid, A. und Götze, R. (2019). Gesundheitspolitik in Deutschland: Eine Analyse der Akteure, Strukturen und Prozesse. Wiesbaden: Springer VS. Kapitel zur Bedeutung der KBV im deutschen Gesundheitssystem.