Krankenversicherung

Wortart:
Substantiv, feminin
Aussprache (IPA):
[kʁaŋkn̩fɛɐ̯ˌzɪçəʁʊŋ]
Plural:
Krankenversicherungen
Abkürzung:
KV
Trennung:
Kran|ken|ver|si|che|rung
Englisch:
health insurance

In Deutschland gibt es ein duales Krankenversicherungssystem, das in die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die private Krankenversicherung (PKV) unterteilt ist. Beide Systeme bieten umfassenden Schutz, unterscheiden sich jedoch in Bezug auf Beitragshöhe, Leistungsumfang und Zugangsbedingungen.

Definition

Die Krankenversicherung ist eine Absicherung gegen die finanziellen Risiken von Krankheit und Unfall. Sie übernimmt die Kosten für medizinische Behandlungen, Medikamente und Vorsorge. In Deutschland besteht sie aus der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und der privaten Krankenversicherung (PKV), mit unterschiedlichen Beitrags- und Leistungsstrukturen.

Hintergrund

Das deutsche Krankenversicherungssystem ist ein zentraler Bestandteil des Sozialversicherungssystems und hat eine lange Tradition, die bis ins späte 19. Jahrhundert zurückreicht. Das duale System aus gesetzlicher und privater Krankenversicherung ist einzigartig und spiegelt den gesellschaftlichen Konsens über die Bedeutung des Zugangs zu medizinischer Versorgung wider.

Historischer Hintergrund

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) wurde 1883 von Reichskanzler Otto von Bismarck eingeführt. Dies geschah im Rahmen der Sozialgesetzgebung, die das Ziel hatte, die Arbeiterklasse abzusichern und die soziale Stabilität im Land zu fördern. Die GKV basierte von Anfang an auf dem Solidaritätsprinzip, wonach die finanzielle Last der Gesundheitsversorgung von der Gemeinschaft getragen wird: Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Einkommen, nicht nach dem Risiko oder den individuellen Gesundheitskosten.

Die private Krankenversicherung (PKV) entwickelte sich parallel zur GKV, wurde aber erst nach und nach zur festen Größe im deutschen Gesundheitssystem. Die PKV basiert auf dem Äquivalenzprinzip, bei dem die Beiträge stärker an das individuelle Risiko und die gewünschten Leistungen gekoppelt sind. Ursprünglich war die PKV vor allem für wohlhabendere Bürger und Beamte gedacht, die nicht unter die Pflichtversicherung fielen.

Einteilung

Die Krankenversicherungen in Deutschland lassen sich in zwei Hauptbereiche einteilen:

  • Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)
    • Pflichtversicherung: Für Arbeitnehmer unterhalb der Versicherungspflichtgrenze, Rentner, Studierende und Arbeitslose.
    • Solidarprinzip: Beiträge sind einkommensabhängig.
    • Einheitliche Leistungen: Einheitlicher Leistungskatalog für alle Versicherten.
  • Private Krankenversicherung (PKV)
    • Freiwillige Versicherung: Für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Gutverdiener.
    • Äquivalenzprinzip: Beiträge richten sich nach individuellem Risiko und gewünschten Leistungen.
    • Individuelle Tarife: Versicherte können den Leistungsumfang selbst wählen.

Diese Einteilung gewährleistet, dass alle Bürger, unabhängig von ihrem Einkommen oder ihrer beruflichen Situation, Zugang zu einer adäquaten medizinischen Versorgung haben.

Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)

Die gesetzliche Krankenversicherung ist das Standardversicherungssystem für die Mehrheit der Bevölkerung. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip, das bedeutet, dass die Beiträge einkommensabhängig sind und alle Versicherten unabhängig von ihrer Beitragshöhe Zugang zu den gleichen medizinischen Leistungen haben.

Merkmale der GKV:

  • Beitragsberechnung: Beiträge zur GKV richten sich nach dem Bruttoeinkommen bis zur Beitragsbemessungsgrenze. Der allgemeine Beitragssatz beträgt 14,6 % des Bruttoeinkommens, zuzüglich eines einkommensabhängigen Zusatzbeitrags, der von jeder Krankenkasse individuell festgelegt wird.
  • Leistungsumfang: Die GKV bietet eine Grundversorgung, die gesetzlich vorgeschrieben ist. Dies umfasst notwendige medizinische Behandlungen, Vorsorgeuntersuchungen, Medikamente, Rehabilitationsmaßnahmen und viele weitere Gesundheitsleistungen.
  • Zugang: In der Regel sind alle Arbeitnehmer mit einem Einkommen unter der Versicherungspflichtgrenze (2024: 66.600 Euro pro Jahr) verpflichtet, in der GKV versichert zu sein.
  • Familienversicherung: Ehepartner und Kinder ohne eigenes Einkommen sind in der GKV beitragsfrei mitversichert.

Private Krankenversicherung (PKV)

Die private Krankenversicherung basiert auf dem Äquivalenzprinzip, bei dem die Beiträge anhand des individuellen Risikoprofils und der gewünschten Leistungen berechnet werden. Sie steht vor allem Selbstständigen, Freiberuflern und Arbeitnehmern mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze offen.

Merkmale der PKV

  • Beitragsberechnung: Beiträge richten sich nach dem individuellen Risiko des Versicherten, einschließlich Alter, Geschlecht, Gesundheitszustand und dem gewählten Leistungsumfang. Es gibt keine Beitragsbemessungsgrenze.
  • Leistungsumfang: In der PKV können Versicherte den Leistungsumfang individuell gestalten, was von einer Basisabsicherung bis hin zu Premium-Tarifen mit umfassenden Leistungen reicht, die über das Niveau der GKV hinausgehen.
  • Zugang: Die PKV steht Arbeitnehmern mit einem Einkommen über der Versicherungspflichtgrenze, Selbstständigen und Beamten offen.
  • Leistungsanspruch: Anders als in der GKV werden die Leistungen nach dem Prinzip der Kostenerstattung erbracht. Der Versicherte zahlt die Rechnung des Arztes und reicht diese dann zur Erstattung bei der PKV ein.
  • Risikozuschläge: Bei Vorerkrankungen können Risikozuschläge oder Ausschlüsse bestimmter Leistungen vereinbart werden.

Unterschiede zwischen GKV und PKV

Beide Krankenversicherungssystem bieten umfassenden Gesundheitsschutz, unterscheiden sich jedoch in Beiträgen, Leistungen und Zugangsvoraussetzungen.

KriteriumGKVPKV
PrinzipSolidaritätsprinzip (Beitragsgerechtigkeit, gleiche Leistungen für alle)Äquivalenzprinzip (individuelle Prämien nach Risiko und Leistungswunsch)
ZugangPflichtversicherung für alle Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze, Studierende, Arbeitslose, RentnerFreiwillige Versicherung für Selbstständige, Freiberufler, Beamte und Gutverdiener (Einkommen über Versicherungspflichtgrenze)
TrägerGesetzliche Krankenkassen (AOK, BKK, Ersatzkassen etc.)Private Krankenversicherungsunternehmen
BeitragshöheEinkommensabhängig (bis zur Beitragsbemessungsgrenze)Abhängig von Alter, Gesundheitszustand und Tarifwahl
LeistungsumfangEinheitlich, gesetzlich vorgeschriebene GrundversorgungIndividuell wählbar, oft umfangreicher als GKV
BehandlungsformSachleistungsprinzip, direkte Abrechnung mit KassenKostenerstattungsprinzip, Erstattung nach Einreichung von Rechnungen
FamilienversicherungEhepartner und Kinder beitragsfrei mitversichertKeine kostenfreie Mitversicherung von Familienangehörigen
Wahlfreiheit des ArztesHausarztprinzip in vielen Tarifen, eingeschränkte WahlfreiheitFreie Arztwahl, oft Zugang zu Spezialisten und Chefarztbehandlung
Risikozuschläge/-abschlägeKeine Risikozuschläge, solidarisches SystemRisikozuschläge bei Vorerkrankungen möglich, aber auch individuelle Risikoprüfung
Beitragsstabilität im AlterBeitragssteigerung mit steigendem Einkommen möglichBeiträge können im Alter stark steigen, Altersrückstellungen mindern dies teilweise
Leistungsumfang bei ZahnersatzGrundversorgung (feste Zuschüsse)Umfassendere Leistungen möglich, abhängig vom Tarif
WartezeitenKeine Wartezeiten für StandardleistungenWartezeiten für bestimmte Leistungen können gelten
Tab. 1.1: Vergleich: Private- und gesetzliche Krankenversicherung

Zusammenfassung

Für medizinisches Personal ist die Wahl zwischen GKV und PKV nicht nur eine Frage der Kosten, sondern auch der persönlichen Lebenssituation und Präferenzen. Die GKV bietet eine breite und solide Absicherung für die gesamte Familie, während die PKV durch flexiblere und oft umfangreichere Leistungen punkten kann. Die Entscheidung sollte daher gut durchdacht und an die individuellen Bedürfnisse angepasst werden. Insbesondere für Ärzte und andere medizinische Fachkräfte, die die Funktionsweise des Gesundheitssystems gut kennen, lohnt es sich, die Vor- und Nachteile beider Systeme sorgfältig abzuwägen.

Quellen

  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2023) ‚Gesetzliche Krankenversicherung (GKV)‘. Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/gesetzlich-versicherte.html (Zugriff am: 26. August 2024).
  • Bundesministerium für Gesundheit (BMG) (2023) ‚Private Krankenversicherung (PKV)‘: Verfügbar unter: https://www.bundesgesundheitsministerium.de/private-krankenversicherung.html.
  • Busse, R., Blümel, M. & Spranger, A. (2017). „Germany: Health System Review.“ Health Systems in Transition, 19(4), 1-288. Verfügbar unter: https://www.euro.who.int/en/countries/germany/publications/germany-health-system-review-2017.
  • Statistisches Bundesamt. (2022). „Bevölkerung nach Art der Krankenversicherung.“ Destatis. Verfügbar unter: https://www.destatis.de/DE/Themen/Gesellschaft-Umwelt/Gesundheit/Krankenversicherung/Tabellen/gesetzlich-privat-versichert.html.
  • Schneider, U. & Rupprecht, M. (2019). „Die Bedeutung der gesetzlichen Krankenversicherung für die Gesundheitsversorgung.“ Deutsches Ärzteblatt, 116(2), A60-A63. Verfügbar unter: https://www.aerzteblatt.de/archiv/205237/Die-Bedeutung-der-gesetzlichen-Krankenversicherung-fuer-die-Gesundheitsversorgung.
  • PKV-Verband. (2023). „Leistungen und Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung.“ Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. Verfügbar unter: https://www.pkv.de/themen/politik/politik-fakten/private-krankenversicherung.
  • Häusler, M. & Schroeder, A. (2018). „Die Wahl der richtigen Krankenversicherung: Ein Leitfaden für Ärzte und medizinisches Personal.“ Journal für Gesundheitsökonomie und Qualitätsmanagement, 23(4), 201-210.